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Antritt zum Wehrpflichtdienst
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch freiwilligen Wehrpflichtdienst?
Frage:
Würde mein Neffe, der die thailändische und die deutsche Staatsbürgerschaft hat, seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn er sich freiwillig in Thailand zum Militärdienst meldet, um seine Wehrpflichtdienstzeit von 24 auf 12 Monate zu verkürzen?
[Bei Vorlage eines Diploms, z.B. Universitätsabschluss, beträgt der Pflichtwehrdienst 12 Monate und wird auf 6 Monate verkürzt.]
Antwort vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr:
Zu dem von Ihrem Neffen zu leistenden Wehrdienst von 2 Jahren in der thailändischen Armee ist Ihr Neffe gesetzlich verpflichtet, da er seinen ständigen Aufenthalt in Thailand hat und damit den in Thailand geltenden Wehrpflichtbestimmungen unterliegt. Die Ableistung dieses Pflichtwehrdienstes hat keine Auswirkungen auf seine deutsche Staatsangehörigkeit. Das gilt ebenfalls für die beabsichtigte freiwillige Meldung zur Verkürzung der Wehrpflichtdienstzeit.
Dieser Meldung steht daher nichts im Wege.
Sollte Ihrem Neffen der Dienst in der thailändischen Armee derart zusagen, dass er sich verpflichtet, Wehrdienst als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat zu leisten, muss er rechtzeitig vor der Übernahme in den freiwilligen Dienst einen Antrag auf Zustimmung zum Dienst in den thailändischen Streitkräften gemäß § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz bei meinem Referat stellen und diese Zustimmung auch vor der Übernahme erhalten haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren. Der Antrag ist dann an folgende Mail-Adresse zu senden: Bapersbwvi1.2we@bundeswehr.org
Stand: März 2019